Grundlagen des Mitmachen
Ethik, Rechtliches und Organisation bei Radio Helsinki
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Welche Regeln und Rechte beachten wir bei Radio Helsinki?
Wenn Du bei Radio Helsinki mitmachen möchtest und eine eigene Sendung beginnst, dann respektierst Du den rechtlichen Rahmen, unsere Programmrichtlinien und die Charta der Freien Radios.
Rechte und Pflichten im Verein - Die Organisation
Programmrichtlinien von Radio Helsinki …
Allgemein
Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- Medienvielfalt und Freiheit der Meinungsäußerung in der Steiermark zu fördern.
- Zugang von Minderheiten zu Medien zu fördern.
- Widerstand gegen die Diskriminierung einzelner Menschen oder Gruppen nach Geschlecht, Rasse, Religion, Lebenseinstellungen usw. zu leisten.
- eine Radiostation zu errichten und betreiben.
- Forschungen und der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen und künstlerischen Lehraufgaben, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen im Bereich der elektronischen Medien durchzuführen.
- Jugendliche im Umgang mit elektronischen Medien zu fördern (u.a. durch technische und gestalterische Wissensvermittlung rund um das Medium Radio).
- den Diskurs in der antirassistischen und antifaschistischen Auseinandersetzung voranzutreiben.
- Aufklärungsarbeit über Rechtsextremismus, nationalsozialistische Propaganda, mit Schwerpunkt in der Arbeit mit Jugendlichen zu forcieren.
Macht und Verantwortung
Radio als Medium erreicht viele Menschen und ist u.a. meinungsbildend. Daraus ergibt sich Macht. Dieser Macht müssen sich die Sendungsgestaltenden bewusst sein. Radio Helsinki lehnt jeden Missbrauch dieser Macht ab. Es liegt im Verantwortungsbereich der ProgrammgestalterInnen, mit dieser Macht sorgsam umzugehen. Radio Helsinki setzt den respektvollen Umgang mit der Achtung der Menschenwürde voraus.
Wünsche
So unterschiedlich das Programm in den Inhalten ist, so sollten doch Kreativität, Originalität, Aktives Handeln etc den gemeinsamen Nenner bilden. Besonderes Augenmerk gilt ethnischen Minderheiten und solchen Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen und rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen.
NoNos
Radio Helsinki lehnt jede Art von Diskriminierung strikt ab. Rassismus und die Verbreitung fremdenfeindlichen Gedankengutes, sowie Sexismus und Faschismus, sowohl in der Sprache als auch in der Musik, haben bei Radio Helsinki keinen Platz.
Personæ non gratæ
Folgende Personen und Gruppierungen sind von der Möglichkeit zur Sendungsgestaltung ausgeschlossen: alle politischen Parteien und Interessenvertretungen, religiöse Gemeinschaften, Personen in öffentlichen Funktionen.
Vertrauen
Radio Helsinki vertraut darauf, dass alle beteiligten Personen die Verantwortung am Projekt Freies Radio in ihren jeweiligen Wirkungsbereichen übernehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einhaltung der Programmrichtlinien, die Haus- und Studioordnung und Vermittlung der Ideen Freien Radios nach außen.
Charta des Verbandes Freier Radios…
Alle Freien Rundfunkstationen in Österreich bekennen sich zur Charta der Freien Radios.
In der Fassung 2020
Freie Radios und Community TVs sind nicht-kommerzielle Rundfunkveranstalter_innen. Sie sind unabhängige, gemeinnützige und nicht auf Profit ausgerichtete Medienunternehmen, die einen Offenen Zugang der Allgemeinheit zur Medienproduktion sowie deren terrestrischer und digitaler Distribution bereitstellen. Ziel ist es, so eine breitere Beteiligung der Bevölkerung vor allem im Kontext terrestrisch sendender Medien zu ermöglichen und auf diesem Wege einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Rundfunk zu leisten. Als dritter Rundfunksektor erweitern Freie Radios und Community TVs neben öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern die Meinungsvielfalt.
Offener Zugang / Public Access
Freie Rundfunkveranstalter_innen geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei soziale, kulturelle und ethnische Minderheiten sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht selbstbestimmt zu Wort kommen.
Partizipation
Freie Rundfunkveranstalter_innen stellen Trainings-, Produktions- und Verteilungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie bilden Plattformen lokaler und regionaler Medienproduktion sowie Musik-, Kunst- und Kulturproduktion. Sie sind offen für gesellschaftspolitische Initiativen und für gesellschaftlich oder medial marginalisierte Communities und Perspektiven. Sie laden die Bevölkerung zur aktiven Beteiligung ein, spiegeln die gesellschaftliche, kulturelle und sprachliche Vielfalt ihrer Versorgungsgebiete wider und fördern den Dialog.
Gemeinnützigkeit / Nicht-Kommerzialität / Faire Arbeitsbedingungen
Freie Rundfunkveranstalter_innen stehen nicht im Privateigentum Einzelner, sondern sind gemeinsam von ihren Nutzer_innen getragene gemeinnützige Organisationen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihre Programme verfolgen das Prinzip der Werbefreiheit. Zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit bemühen sich die Freien Rundfunkveranstalter_innen um unterschiedliche Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt zum Beispiel durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Kooperationen, Spenden und Sponsoring. Mit fairer Bezahlung von Mitarbeiter_innen und Honorarkräften fördern sie gute Arbeitsbedingungen.
Transparenz / Organisation
Im Freien Rundfunk sind die Organisation und die Auswahlkriterien für Sendungen transparent und nachprüfbar zu gestalten sowie öffentlich zugänglich zu machen. Ihre Mitarbeiter_innen setzen sich aktiv mit Benachteiligungen auseinander.
Lokalbezug / Regionale Entwicklung
Freie Rundfunkveranstalter_innen verstehen sich als lokale und regionale Medien, die regionale Entwicklung nachhaltig und positiv auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene beeinflussen. Freie Rundfunkveranstalter_innen handeln nach dem Grundsatz ‘Denke global, handle lokal!’, fungieren als Sprachrohr der lokalen Bevölkerung und führen regionale Themen und Produktionen in internationaler Vernetzung und Kooperation fort. Freie Rundfunkveranstalter_innen arbeiten aktiv zusammen, so zum Beispiel durch gemeinsame Mediatheken, Programmaustausch oder die gemeinsame Realisierung von medialen, kulturellen, künstlerischen oder gesellschaftspolitischen Projekten.
Unabhängigkeit / Journalistische Qualität
Freie Rundfunkveranstalter_innen sind in ihren Eigentümer_innenverhältnissen, Organisationsformen, Herausgeber_innenstrukturen und in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien. Sie fördern eine sorgfältige, unabhängige und unbequeme Berichterstattung und verpflichten sich freiwillig dem Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Antidiskriminatorischer & politischer Anspruch
Freie Rundfunkveranstalter_innen fördern eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft. Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein. Sie arbeiten aktiv gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, Sexualität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, Sprache oder Alter. Sie fördern den Gedanken eines starken, einigen und solidarischen Europas und unterstützen die Ziele und Werte der Europäischen Union.
Medienrecht und Urheberrecht
Die Kenntnis von Medien und Urheberrecht für das alltägliche Arbeiten in Medien gilt auch für Freie Radios. Im Skript findest Du einen Überblick.
Vereinsorganisation: Rechte, Mitbestimmung und Pflichten
Radio Helsinki ist ein Verein und demokratisch organisiert. Wir haben einen Vorstand für die Leitung der Vereinsgeschäfte und einen Programmrat für die Leitung des Programms, der Inhalte. Beide Gremien werden von den Vereinsmitgliedern jedes Jahr gewählt.
Geschäfte und Programminhalte sind bei Radio Helsinki streng getrennt.
Die Sendungsmacher:innen werden durch den Programmrat vertreten.
Die Geschäftsordnung regelt die Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Geschäftsführung.
Die Angestellten arbeiten im Auftrag des Vereines in den Kern-Bereichen Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit, Programmkoordination, Technik, Ausbildungskoordination, der Nachrichtenredaktion oder in Projektarbeit.
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